Klasse F: Traktor
Zum Lenken einer Zugmaschine – insbesondere mit schweren Anhängern – benötigt man den international anerkannten Führerschein der Klasse B + E oder C + E.
In Österreich genügt im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens auch die Führerscheinklasse F.
Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 16 Jahren erworben werden (geistige und körperliche Reife bzw. Vorschreibung von nötigen Auflagen).
Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren möglich.
Die Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von:
- Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und Ziehen von allen Anhängern,
- Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und Ziehen von allen Anhängern,
- selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und Ziehen von Anhängern mit nicht mehr als 3.500 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht,
- Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
- landwirtschaftlichen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und Ziehen von allen Anhängern,
- Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht,
- Sonderkraftfahrzeugen und Anhängern bis 3.500 kg höchster zulässiger Gesamtmasse.