Klasse AM - Moped

Motorfahrräder (Code 117):

  • einspurige und dreirädrige Mopeds mit max. 50 cm³ Hubraum und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Code 118):

  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Bauartgeschwindigkeit max. 45 km/h)


Ausbildungsbeginn frühestens 2 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich (mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten)

Klasse A1

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis 125 cm³, max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW Motorleistung


Ausbildungsbeginn mit 15,5 Jahren, somit in Kombination mit L17 möglich

Praktische Prüfung: frühestens mit 16. Geburtstag

Klasse A2

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis 35 kW
  • Verhältnis Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg


Ausbildungsbeginn mit 17,5 Jahren möglich

praktische Prüfung: frühestens ab 18. Geburtstag

Klasse A

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW


Ausbildungsbeginn bei direktem Einstieg: 23,5 Jahre

praktische Prüfung: frühestens ab 24. Geburtstag

oder

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A2 (frühestens 20. Geburtstag)